Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Kontakt:
Nicole Hinz
Fahrzeugpflege Hinz Schwarzwaldstraße 10 71665 Vaihingen an der Enz
Telefon: 070429584720
Telefax: 070422718476
E-Mail: fahrzeugpflegehinz@online.de
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Urheberrecht
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Quelle: e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrzeugpflege Hinz – Inhaberin: Nicole Hinz
Schwarzwaldstraße 10, 71665 Vaihingen an der Enz
E-Mail: fahrzeugpflegehinz@online.de
Tel.: 07042-9584720
Mobil: 0179-4483601
USt-IdNr.: DE267777999
Stand: 27.10.2025
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Pflegeleistungen, Imprägnierungen/Versiegelungen, Innenreinigung sowie Nebenleistungen („Leistungen“) der Fahrzeugpflege Hinz (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Verbrauchern
(§ 13 BGB) und Unternehmern
(§ 14 BGB).
2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung.
3. Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
4. Unsere AGB sind im Büro und auf unserer Website veröffentlicht und stehen jederzeit zur Verfügung.
§ 2 Vertragsschluss, Terminbuchung, B2B-Bestellangaben, Erfüllungsort
1. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen/elektronischen Auftrags, durch Terminbestätigung oder durch Leistungsbeginn zustande.
1a. Auftragsformular: Vor Arbeitsbeginn ist das Auftrags-/Arbeitsauftragsformular zu unterzeichnen (Leistungsumfang, ggf. Vorschäden/Fotos).
Außerordentliche Absprachen werden dort festgehalten.
2. Terminbindung: Termine sind verbindlich, sobald die vereinbarte Anzahlung
gemäß § 3.2 eingegangen ist;
bei kurzfristigen Terminen kann die Anzahlung bei Fahrzeugabgabe vor Ort per Karte
geleistet werden.
3. Der Anbieter darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt Vertragspartner.
4. B2B-Pflichtangaben:
Unternehmer teilen Bestell-/PO-Nummer,
abweichende Rechnungsadresse und ggf. E-Invoicing-Vorgaben vor Leistungsbeginn mit. Das Fehlen hemmt weder Leistung noch Fälligkeit.
5. Erfüllungsort: Für Verbraucher ist Erfüllungsort die Betriebsstätte Schwarzwaldstraße 10, 71665 Vaihingen an der Enz.
Für Unternehmer können Leistungen – bei geeigneter Arbeitsfläche – vor Ort
erbracht werden. Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum mit Kundenfahrzeugen erfolgen durch den Anbieter nicht (vgl. § 8).
§ 3 Preise, Anzahlung, Zahlungsarten, Fälligkeit, Verzug
1. Preise in EUR inkl. gesetzl. USt., sofern nicht anders ausgewiesen. Maßgeblich ist die im Auftrag bestätigte Kalkulation; Mehrleistungen nur nach vorheriger Freigabe.
2. Anzahlung:
- 250–999 €: 20 % bei Terminbestätigung.
- ≥ 1.000 € (z. B. Keramik, Cabrio-Verdeck, mehrtägige Arbeiten): 30–50 %, mind. Materialwert.
- Mobiler Einsatz/Fremdstandort: +10 Prozentpunkte oder gesonderte Sicherung.
- Hygiene-/Biohazard-Fälle
(z. B. Erbrochenes, Blut, Urin, Fäkalien, Milch/Proteinflüssigkeiten, starke Verwesungs-/Fäulnisgerüche, Schimmel): mindestens 40 %
(je nach Gefährdung/Materialbedarf bis 60 %) bei Terminbestätigung.
Begründung: Spezialreiniger/Desinfektionsmittel, PSA, Desinfektionsabläufe und gesetzliche Hygiene-/Arbeitsschutzvorgaben, die vor Terminbeginn beschafft/organisiert werden. - Zahlart für Anzahlungen: Kartenzahlung vor Ort oder Echtzeit-Überweisung (Sofortüberweisung) innerhalb 24 h nach Terminbestätigung; bei kurzfristigen Terminen spätestens bei Fahrzeugabgabe.
- Anzahlung wird auf die Schlussrechnung voll angerechnet.
3. Zahlungsarten (Restzahlung):
- Verbraucher: Bar bei Abholung, Kartenzahlung bei Abholung (Debit/Kredit) oder Echtzeit-Überweisung (Sofortüberweisung) bei Abholung.
- Unternehmer (B2B): zusätzlich Rechnung nach Freigabe; PDF-Rechnung, XRechnung/ZUGFeRD auf Wunsch.
4. Fälligkeit:
Restzahlung bei Abholung/Abnahme.
Bei B2B
mit freigegebener Rechnungsstellung: netto 7 Kalendertage
ohne Skonto.
Ab Tag 8 Verzug gem. § 288 BGB (9 %-Punkte über Basiszins)
zzgl. 40-€-Pauschale
(§ 288 Abs. 5 BGB).
5. Bis zur vollständigen Zahlung kann der Anbieter Leistungen zurückbehalten.
3.6 Sonder-/Aufpreise bei Extremverschmutzung
(z. B. Farben/Lacke, Tierhaare, Fäkalien): werden zusätzlich
berechnet; unabhängig von Pauschalen,
transparent im Auftrag
ausgewiesen.
3.7 Nachträgliche Feststellungen:
Stellen wir stärkere Verschmutzungen/Mehraufwände erst während der Arbeit fest, holen wir telefonisch/digital
eine Freigabe
zu Mehrkosten/Leistungsanpassungen ein.
3.8 Kostenvoranschlag: Schriftlicher KVA 49,00 €
(inkl. USt); erweitert
(Biohazard/Cabrioverdeck/Lackmessungen/umfangreiche Fotodoku) 69,00 € (inkl. USt).
Anrechnung
bei Auftragserteilung innerhalb 14 Tagen.
Zahlung bei Erstellung Bar/Karte
oder Echtzeit-Überweisung.
3.9 Versicherungsfälle (Haftpflicht/Kasko) – Bericht:
Auf Wunsch erstellen wir einen versicherungstauglichen Kosten- & Maßnahmenbericht
(inkl. Fotodoku, Kontaminationsbeschreibung, Desinfektions- & Entsorgungskonzept, Material- & Arbeitsaufstellung). Pauschale 79,00 € (inkl. USt);
bei Auftrag binnen 14 Tagen voll anrechenbar. Abrechnung ausschließlich mit dem Kunden; die Einreichung/Regulierung bei der Versicherung übernimmt der Kunde.
§ 4 Leistungsinhalt, Leistungsgrenzen, Fremdmaterial
1. Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag. Änderungen/Mehrleistungen werden vorab freigegeben und gesondert berechnet.
2. Leistungsgrenzen (Beispiele):
- Politur/Schliff reduziert Lackstärke; bei dünnen Lacken ggf. nur eingeschränkte Bearbeitung.
- Motorraum-/Hochdruckreinigung nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei augenscheinlich dichter Elektrik.
- Cabrioverdeck-Imprägnierung: mögliche Farbnuancen; Nähte/Altverschmutzungen können sichtbar bleiben; Trocknungs-/Aushärtzeiten sind einzuhalten.
- Felgen/Scheiben: Eingebrannte Partikel/Steinschläge können bestehen bleiben.
3. Kunde informiert über Vorschäden/Nachlackierungen/Elektrik-/Dichtheitsprobleme
und übergibt das Fahrzeug leergeräumt.
4. Bei vom Kunden gestelltem Fremdmaterial keine Gewähr für Materialeignung; Verarbeitung nur nach Freigabe.
5. Geruchs- & Bio/Hygienefälle: Vollständige Geruchsneutralisation nach einmaliger Behandlung kann nicht zugesichert werden, insbesondere bei Protein-/Biobelastungen (Erbrochenes, Blut, Urin, Fäkalien, Milch/Protein) mit Tiefenpenetration in Polster/Isolierungen. Ggf. sind Mehrfachbehandlungen, Bauteiltausch (Sitzpolster, Teppich, Dämmmatten) und Entsorgung erforderlich (separat berechnet).
6. Hygiene-/Biohazard-Reinigung: Durchführung unter Beachtung einschlägiger Hygiene- & Arbeitsschutzanforderungen (geeignete PSA, Desinfektionsmittel, Abfalltrennung/-entsorgung); berechtigt zur Gefährdungsbeurteilung und zur Ablehnung eingeschränkt zumutbarer Aufträge.
4. Bei vom Kunden gestelltem Fremdmaterial keine Gewähr für Materialeignung; Verarbeitung nur nach Freigabe.
5. Geruchs- & Bio/Hygienefälle: Vollständige Geruchsneutralisation nach einmaliger Behandlung kann nicht zugesichert werden, insbesondere bei Protein-/Biobelastungen (Erbrochenes, Blut, Urin, Fäkalien, Milch/Protein) mit Tiefenpenetration in Polster/Isolierungen. Ggf. sind Mehrfachbehandlungen, Bauteiltausch (Sitzpolster, Teppich, Dämmmatten) und Entsorgung erforderlich (separat berechnet).
6. Hygiene-/Biohazard-Reinigung: Durchführung unter Beachtung einschlägiger Hygiene- & Arbeitsschutzanforderungen (geeignete PSA, Desinfektionsmittel, Abfalltrennung/-entsorgung); berechtigt zur Gefährdungsbeurteilung und zur Ablehnung eingeschränkt zumutbarer Aufträge.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Rechtzeitige Übergabe in fahrbereitem Zustand; Tankstand
mind. Reserve; Radschloss/Schlüssel/Zugangsdaten
bereithalten.
2. Bei Verspätung kann sich die Fertigstellung verschieben.
3. Unterbleibt notwendige Mitwirkung, kann der Anbieter Mehraufwand/Standkosten
berechnen (vgl. § 7; § 642 BGB).
4. Komplexe Dienstleistungen:
Der Kunde weist vorab auf Umstände hin, die zu Schäden führen können (z. B. frühere Unfälle, Nachrüstungen/Tuning, Sonderausstattung, Reparaturen).
5. Versteckte Mängel
sind nach Entdeckung unverzüglich
anzuzeigen; der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
6. Gesetzliche Rechte (insb. §§ 634 ff. BGB) bleiben unberührt.
§ 6 Abnahme, Handover, Reklamation
1. Gemeinsame Abnahme
mit Erläuterung von Ergebnis, Restfeuchten/Aushärtzeiten, Pflegetipps; Übergabe-/Abnahmeprotokoll
(ggf. mit Fotos).
2. Offensichtliche Mängel
bitte spätestens bei Abnahme benennen, damit sofortige Nacherfüllung möglich ist.
3. Nach Verlassen des Betriebsgeländes
obliegt es dem Kunden, bei Reklamation darzulegen und zu beweisen,
dass der Mangel bereits bei Abnahme
vorlag.
4. Versteckte Mängel
sind nach Entdeckung unverzüglich
anzuzeigen; der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
5. Gesetzliche Rechte (insb. §§ 634 ff. BGB) bleiben unberührt.
§ 7 Terminverschiebung, Stornierung, No-Show, Standkosten
1. Umbuchung/Storno durch Kunden:
- > 7 Kalendertage vor Termin: kostenfrei; Anzahlung anrechenbar/erstattbar.
- 7–3 Kalendertage: 25 % des Auftragswertes.
- < 72 Stunden / No-Show: 50 %, bei > 1-Tages-Arbeiten 70 %. Nachweis eines geringeren/höheren Schadens bleibt vorbehalten.
2. Ersatztermin
innerhalb 14 Tage: Stornopauschale halbiert; Anzahlung wird fortgeschrieben.
3. Storno durch Anbieter
aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Ausfall Schlüsseltechnik, höhere Gewalt): Anzahlung wird erstattet; weitergehende Ansprüche nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
4. Standkosten: Nicht fristgerechte Abholung: ab 2. Werktag 5,00 €/Kalendertag
(Verbraucher) bzw. 10,00 €/Kalendertag
(Unternehmer),
sofern der Kunde den Verzug zu vertreten hat.
5. Sonderregel Hygiene/Biohazard:
Bereits vor Termin
beschaffte Spezialreiniger/Desinfektionsmittel, PSA, gebuchte Desinfektions-/Vorbereitungsleistungen
sowie Entsorgungspauschalen sind nicht stornierbar
und werden bei Umbuchung/Storno unabhängig von den Fristen in tatsächlich angefallener Höhe berechnet (mindestens Material- & Entsorgungswert). Bei Absage < 72 h
gelten zusätzlich die Sätze aus Nr. 1.
§ 8 Fahrzeugbewegung, Probefahrten, Versicherung/Transfer
1. Kein Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum durch den Anbieter:
Es besteht keine eigenständige Kfz-Versicherung
zum Führen von Kundenfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Bewegungen durch den Anbieter erfolgen ausschließlich auf dem Betriebsgelände/abgesperrten Flächen
(Rangieren/Funktionsprüfungen).
2. Deckung/Haftung:
Es besteht die Betriebshaftpflicht
im gedeckten Umfang (insb. Obhut-/Bearbeitungsschäden, soweit versichert). Die eigene Voll-/Teilkasko
des Kunden bleibt unberührt.
3. Kein Fahrzeug-Hol-/Bringservice:
Öffentliche Überführungen von Kundenfahrzeugen werden nicht
durchgeführt.
4. Kundenabholung (Personentransfer):
Als Nebenleistung bietet der Anbieter – ohne
Bewegung des Kundenfahrzeugs – eine Abholung/Rückfahrt des Auftraggebers
mit einem Betriebsfahrzeug
im regionalen Umkreis gegen Gebühr
an (kein gewerblicher Personenbeförderungsdienst). Details (Umkreis/Preis) ergeben sich aus dem Auftrag.
§ 9 Gewährleistung (Werkvertrag)
1. Es gelten §§ 634 ff. BGB; der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
2. Schlägt Nacherfüllung fehl, Minderung; bei nicht nur unerheblichem Mangel Rücktritt.
3. Unternehmer: Verjährung 12 Monate
ab Abnahme. Verbraucher: gesetzliche Fristen.
4. Keine Mängel: Abnutzung/Verschleiß, Steinschläge nach Abnahme, erneute Verunreinigungen, Nichtbeachtung der Pflegehinweise.
§ 10 Haftung
1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit
Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
3. Kein Haftungsumfang für im Fahrzeug belassene Wertgegenstände
außerhalb von Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Gutscheine/Wertkarten
1. Einlösbar 36 Monate
ab Kaufdatum; keine Barauszahlung.
2. Nach 12 Monaten
können Preisänderungen einen Wertgutschein
(Euro) statt Leistungsgutschein begründen.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
1. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
2. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.
3. Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB):
Der Anbieter kann das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung der Auftragsforderungen zurückbehalten.
4. Eigentumsvorbehalt: An gelieferten Waren/Zubehör bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung beim Anbieter.
§ 13 Datenschutz
1. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
2. Weitere Informationen (Verantwortlicher, Zwecke, Speicherdauer, Rechte, Empfänger) enthält die Datenschutzerklärung
des Anbieters.
3. Foto-/Videoveröffentlichungen nur mit widerruflicher Einwilligung.
§ 14 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Unternehmer/Kaufleute/öffentl.-rechtliche Körperschaften:
ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters. Verbraucher:
gesetzliche Gerichtsstände.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; es gilt die gesetzliche Ersatzregel.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung (Verbraucher, Fernabsatz/Außerhalb von Geschäftsräumen)
Widerrufsrecht: Der Vertrag kann binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Widerrufsrecht: Der Vertrag kann binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Ausübung: Eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail) an den Anbieter.
Folgen: Rückzahlung binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs über dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Vorzeitiger Leistungsbeginn:
Verlangen Sie Leistungen während der Widerrufsfrist, zahlen Sie Wertersatz
für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen. Bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht.